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Nahaufnahme eines Globus aus Beton in der Öffentlichkeit

Unsere Kanzlei bietet anwaltliche Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten für Immobilienprojekte (z.B. Kauf, Verkauf oder Vererbung von Immobilien) in der Republik Kosovo und der Republik Albanien.

Die Immobilienmärkte von Albanien und Kosovo bieten ausländischen Investoren mittel- und langfristig eine rentable Geldanlage, da beide Länder Rechtssicherheit, politische Stabilität und eine expandierende Tourismusbranche aufweisen. Die Preise für Immobilien sind im Vergleich zu europäischen Balkanländern wie Kroatien oder Slowenien noch relativ niedrig. 

Albanien und Kosovo bieten vielfältige Immobilienmöglichkeiten:

 

  • Die albanische Hauptstadt Tirana sowie südliche Küstenstädte wie Vlora, Dhërmi, Himarë, Ksamil und Saranda bieten die Möglichkeit des Erwerbs und der Entwicklung von Ferienimmobilien oder anderen gewerbliche Projekten (Tourismus- und Hotelprojekte, Bürogebäude und Geschäftszentren, Einkaufszentren und Einzelhandelsflächen, Industrie- und Logistikimmobilien). 
     

  • Das steigende Interesse am Tourismussektor in Kosovo, insbesondere im kulturellen und historischen Kontext, eröffnet neue Möglichkeiten für Hotel- und Gastgewerbeimmobilien. Weitere Informationen finden sich im Handbuch für ausländische Investoren der KAS und KDWV (siehe hier) und beim Sparkassen EuropaService (siehe hier).


Wir sind mit den lokalen Rechtsvorschriften (v.a. Grundstücks- und Immobilienkaufrecht), den bürokratischen (v.a. Grundbuchverfahren) und kulturellen Besonderheiten der beiden Länder vertraut. Unsere Unterstützung erstreckt sich auf die gründliche Prüfung aller relevanten Unterlagen und Verträge (Due Diligence), um sicherzustellen, dass die von Ihnen beabsichtigte Immobilie über alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt und in rechtlicher Hinsicht einwandfrei ist. Wir stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, um die Immobilie erfolgreich im Grundbuch zu registrieren, damit Sie der rechtmäßige Eigentümer dieser Immobilie sind.

 

Bei Immobilientransaktionen berücksichtigen wir das internationale Steuerrecht (Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die sich auf Steuersachverhalte mit Auslandsbezug erstrecken), insbesondere die deutschen Steuergesetze und die Abkommen mit den beiden Ländern zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (auf dem Gebiet der Besteuerung von Einkommen und Vermögen sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer). 

 

Wir sind vertraut im Urkundenverkehr zwischen den beiden Staaten und Deutschland, speziell hinsichtlich der Legalisierung öffentlicher Urkunden durch die Beschaffung von Apostillen.

 

Die Kommunikation kann dabei auf Albanisch, Deutsch oder Englisch erfolgen.

Dank unserer Präsenz und Erfahrung vor Ort haben wir ein
enges Netzwerk von vertrauenswürdigen Rechtsanwälten und Notaren aufgebaut. Wir können Sie bei der Suche nach geeigneten Immobilienobjekten unterstützen und Ihnen Empfehlungen für vertrauenswürdige Partner vor Ort geben.


Umgekehrt unterstützen wir Investoren, Unternehmen und Privatpersonen aus den benannten Staaten bei ihren Vorhaben in der Immobilien- und Bauwirtschaft in Deutschland.

Wichtiger Hinweis zu den Regelungen zum Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger: 
 

  • In Deutschland können grundsätzlich alle ausländischen natürlichen und juristischen Personen Immobilien erwerben. EU-Staatsangehörige können problemlos eine Immobilie kaufen und darin wohnen, während Nicht-EU-Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum für das Bewohnen einer eigenen Immobilie benötigen. Unter Umständen können vermögende Nicht-EU-Staatsangehörige nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erwerben, wenn sie sich in ihrem Vermögen in Deutschland niederlassen möchten. Restriktionen sind für den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Immobilien im Grundstücksverkehrsgesetz geregelt.
     

  • In Kosovo gilt für den Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche oder juristische Personen seit Juli 2023 das Reziprozitätsprinzip (auch: Gegenseitigkeitsprinzip). In einem gesetzlich geregelten Verfahren (siehe hier) müssen sich Käufer das Recht zum Erwerb von Immobilien zunächst bescheinigen lassen. Dafür muss u.a. beim Justizministerium die Feststellung beantragt werden, ob nach der Gesetzgebung des Staates des ausländischen Käufers für einen hypothetischen kosovarischen Immobilienkäufer der Erwerb derselben Immobilie im selben Baugebiet zulässig wäre. Nur wenn dies der Fall ist, wird eine sog. Reziprozitätsbescheinigung für ein Jahr ausgestellt. Bei deutschen Staatsangehörigen ist dies regelmäßig unproblematisch. Nur hiermit kann der ausländische Käufer den regulären Kaufprozess durchführen. Wir vertreten Sie vor Ort in den benannten Verfahren. 
     

    • Wichtiger Hinweis (21.06.2024): Das Justizministerium der Republik Kosovo hat auf behördlichem und diplomatischem Wege die Überprüfung und Bestätigung der Reziprozität in allen Ländern der Welt, auch in Deutschland, beantragt. Bisher hat das Justizministerium keine offizielle Bestätigung der Reziprozität im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten ausländischer Staatsangehöriger vom Staat Deutschland erhalten. Deshalb kann das Justizministerium bis zu einer solchen Bestätigung keine Anfragen - ausländischer - Staatsangehöriger Deutschlands bescheinigen.​
       

  • In Albanien können wie in Deutschland grundsätzlich alle ausländischen natürlichen und juristischen Personen Immobilien erwerben. Grundeigentum wird - nicht wie in Deutschland im Grundbuch - in Albanien beim staatlichen Katasteramt (alb.: Agjencia Shtetërore e Kadastrës - ASHK) registriert.

    Eine Eintragungsurkunde bzw. Grundeigentumsnachweis (alb.: certifikatë regjistrimi pronësie) erhalten Sie online über folgen Link: e-Albania - Aplikim për lëshim certifikate pronësie. Dafür muss das Grundeigentum zuvor wirksam beim Katasteramt eingetragen worden sein (weitere Informationen hier).

    Fragen zur Eintragung Ihres Eigentums können Sie beim ASHK über die E-Mail-Adresse pronaime@ashk.gov.al stellen. 

Internationales Immobilienrecht

Partneranwälte

Eris Hana und Ilir Maliqi.jpg

Wir arbeiten zusammen mit Rechtsanwalt Eris Hana aus Prishtina (Republik Kosovo) von der Kanzlei Hana & Associates. 
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Avokat Eris Hana

Hana & Associates Law Firm

Rr. Garibaldi, hyrja nr. 13, kati II, nr. 8,

Prishtine, Kosove, 10000

Tel: +383 45 201 000

www.hanalaw.co 

info@hanalaw.co

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 Kosova Desk 

Bild von der Statue von Gjergj Kastrioti Skanderbeg in Tirana, Albanien

 Albania Desk 

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