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Mexikoring 9a, 22297 Hamburg
Öffentliches und privates Baurecht
Anwalt Baurecht Hamburg
Die Kanzlei im Grünen Quartier aus Hamburg berät Sie in allen Fragen des Baurechts.
Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung im öffentlichen und privaten Baurecht und schaffen damit eine solide rechtliche Grundlage für Ihr Bauprojekt. Ganz gleich, ob Sie als privater Bauherr, Bauunternehmer, Architekt oder öffentliche Institution agieren, wir unterstützen Sie über das gesamte Projekt hinweg.
Das öffentliche Baurecht umfasst die Vorschriften zur baulichen Bodennutzung und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Bauordnungsrecht). Das private Baurecht dagegen umfasst die zivilrechtlichen Befugnisse des Grundstückseigentümers zur baulichen Nutzung und zur Abwehr von Eigentumsbeeinträchtigungen durch das Nachbargrundstück sowie die Regelungen zur Planung, Errichtung und Fertigstellung von Bauwerken.
Die Kenntnis wesentlicher baurechtlicher Vorschriften und deren Anwendungspraxis ist elementar, um keine Fehlentscheidungen beim Grundstückserwerb als auch bei der Vorbereitung und Realisierung baulicher Vorhaben zu treffen.
Im öffentlichen Baurecht unterstützen wir Sie etwa dabei Baugenehmigungen zu erlangen und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben alle bürokratischen Anforderungen erfüllt. Wir analysieren die rechtlichen Anforderungen und beraten Sie bei der Einhaltung der Vorschriften und Auflagen. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich für das Bauplanungsrecht in den §§ 1 ff. BauGB und in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Im privaten Baurecht helfen wir Ihnen etwa bei der Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen als Bauherr oder Bauunternehmer geschützt sind. Wir prüfen Vertragsklauseln und unterstützen Sie bei der Lösung von Streitigkeiten wegen Bauverzögerungen, Mängeln oder Vertragsbrüchen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich für Bauverträge in den §§ 650a ff. BGB (Bauvertrag), §§ 650i BGB (Verbraucherbauvertrag) und §§ 1 ff. VOB/B (Bauvertrag nach VOB/B) und für Bauträgerkaufverträge in den §§ 650u ff. BGB (Bauträgervertrag) sowie §§ 1 ff. MaBV.
Unsere Beratung richtet sich sowohl an kleinere und mittelständische Unternehmen als auch an Private. Wir begleiten vorwiegend kleinere und mittelgroße Bauvorhaben (z.B. die Gestaltung, Planung und Errichtung von Wohnungskomplexen oder Einfamilienhäusern).